Am kommenden Sonntag, 15. Mai 2022, findet in NRW die Landtagswahl statt. Allein im Kreis Borken sind mit Stand 3. Mai 278.582 Menschen wahlberechtigt. Sie können ihr Wahlrecht auch dann nutzen, wenn sie sich erst kurz vorher mit dem Corona-Virus infiziert haben (daher zur häuslichen Isolierung verpflichtet sind) und nicht mehr innerhalb der vorgegebenen Frist (Freitag bis 18 Uhr) Briefwahl beantragen konnten. Darauf weist Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster mit Bezug auf § 17 Absatz 4 Landeswahlordnung hin.
Für diejenigen, die plötzlich erkrankt sind (ein entsprechender Nachweis dafür ist erforderlich) und deshalb nicht im Wahlraum wählen können, besteht demzufolge ausnahmsweise auch noch am Tag vor der Wahl und am Wahltag selbst die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu muss dann eine andere Person mit einer schriftlichen Bevollmächtigung die Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag bis um 15 Uhr im Wahlbüro des örtlichen Rathauses abholen und die ausgefüllten Unterlagen dann bis um 18 Uhr an der im Wahlbrief bezeichneten Stelle (in der Regel Wahlbüro im örtlichen Rathaus) wieder abgeben.
Diese Regelung gilt übrigens nicht nur bei einer Corona-Infektion, sondern auch bei allen anderen kurz vor dem Wahltermin aufgetretenen Erkrankungen, die einen Besuch des Wahllokals nicht zulassen.