Die Stadt Vreden weist darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unter Beachtung der Sicherheitsauflagen bis zum 15. März 2023 zulässig ist. Diesbezüglich ist die "Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum auf dem Gebiet der Stadt Vreden" zu beachten.
Regelung zum Abbrennen von Osterfeuern
Darüber hinaus wird auf die Regelung zum Abbrennen von so genannten Osterfeuern hingewiesen: Gemäß der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung dürfen Brauchtumsfeuer nur noch von Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden. Ein privates Abbrennen von angefallenem Schlagabraum ist deshalb über den 15. März 2023 hinaus nicht erlaubt.
Feuer rechtzeitig bei der Stadt anmelden
Das Abbrennen von Schlagabraum sowie auch von Brauchtumsfeuern (Osterfeuern) ist bei der Fachabteilung Bürgerbüro und Ordnung mindestens drei Werktage vor dem vorgesehenen Termin schriftlich mit dem entsprechenden Formular anzuzeigen. Dies kann auf der städtischen Homepage www.vreden.de heruntergeladen werden. Es liegt außerdem im Foyer des Rathauses aus. Die Anzeige kann dann auf dem Postweg, per Fax (02564 303-105) oder per E-Mail an ordnung@vreden.de übermittelt werden.
Das Verbrennen an sich ist nur werktags (Montag bis Samstag) bis zum Einbruch der Dunkelheit zulässig. Eine nicht angezeigte oder unzulässige Verbrennung kann einen kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr auslösen und darüber hinaus Bußgeldverfahren nach sich ziehen.