Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 werden erneut Schöffinnen und Schöffen, die am Amtsgericht Borken und Landgericht Münster als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen, gesucht. Die Stadt schlägt den Gerichten geeignete Bewerberinnen und Bewerber vor.
Kritierien für die Aufnahme indie Vorschlagsliste
Die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen findet an den jeweiligen Gerichten statt. Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes können in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen werden, die deutsche Staatsangehörige sind und ausreichend deutsch sprechen, zum Zeitpunkt der Aufstellung in Gescher wohnen, bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt sind sowie das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es werden sowohl Schöffinnen und Schöffen für Erwachsenen- als auch für Jugendstrafsachen am Amts- und Landgericht gewählt. Für das Amt des Jugendschöffen verlangt das Jugendgerichtsgesetz von Bewerberinnen und Bewerbern zusätzlich, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.
Schriftliche Bewerbung bis zum 1. März 2023
Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann seine schriftliche Bewerbung bis zum 1. März 2023 bei der Stadt Gescher, z. Hd. Frau Dertmann, Marktplatz 1, 48712 Gescher, oder per Mail: dertmann@gescher.de einreichen. Für die Bewerbung nutzen Interessierte zwingend das entsprechenden Bewerbungsformular, welches man auf der Internetseite der Stadt Gescher unter www.gescher.de oder unter www.schoeffenwahl.de herunterladen kann.