Immer häufiger Verstöße gegen Radfahrverbot

|   Ahaus

Radfahren in der Ahauser Fußgängerzone ist untersagt. Darauf weisen Verbotsschilder an den Zugängen hin. Dennoch wird dies oft ignoriert und damit die Sicherheit in der Fußgängerzone gefährdet.

Auch auf Freidhöfen gilt das Verbot

Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Ahaus hin und appelliert an Radfahrerinnen und Radfahrer, ihr Fahrrad in der Fußgängerzone zu schieben. Gleiches gilt für städtische Friedhöfe. Auch dort ist das Radfahren verboten und auch dort wird regelmäßig dagegen verstoßen.

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