Bürgermeister Dr. Tom Tenostendarp begrüßte zahlreiche Interessierte sowie Mitglieder des Rates zur Informationsveranstaltung zum Bauvorhaben Ammeloer Kring 10 und 12. Zunächst erläuterte Dr. Tenostendarp den Stand der Beratungen über die beabsichtigte Bebauung des Eigentümers der Grundstücke und die damit zusammenhängende Verlegung eines Weges im Kring. Anschließend stellte das beauftragte Architekturbüro die Planungen für die Bebauung vor.
Unterstützung durch den Löschzug Ammeloe
Circa 80 Personen waren der Einladung der Stadt Vreden zu der Informationsveranstaltung gefolgt. Dank der Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr, Löschzug Ammeloe, konnte die Veranstaltung in dem neuen Gerätehaus in Ammeloe stattfinden.
Einordnung in Sachen Denkmalschutz
Guido Leeck, Sachkundiger Einwohner für Denkmalangelegenheiten, ordnete die rechtliche und tatsächliche Situation im Hinblick auf den Denkmalschutz im Kring ein: Er wies auf die Bedeutung des Krings in Ammeloe hin. In 1986 wurde die Satzung für den Denkmalschutzbereich "Ammeloer Kring" von der Stadt Vreden erlassen. Die Satzung legt die räumliche Struktur und die Anordnung des Krings fest. Guido Leeck hob die Bedeutung hervor und zeigte anhand historischer Bilder die Entwicklung des Krings und insbesondere des Weges über die Jahrhunderte.
Rat müsste denkmalschutzrechtliche Ausnahme beschließen
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens des Eigentümers der Grundstücke 10 und 12 richtet sich baurechtlich nach § 34 Baugesetzbuch. Außerdem ist die Denkmalbereichssatzung maßgeblich für das Bauvorhaben. Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, müsste der Rat eine denkmalschutzrechtliche Ausnahme zulassen. Um die Meinung der Ammeloerinnen und Ammeloer zum Bauvorhaben und zur Verlegung des Weges in die Entscheidung einfließen lassen zu können, wurde die Informationsveranstaltung beschlossen.
Kring würde auch durch Verlegung des Weges erhalten bleiben
In der Diskussion im Anschluss an die Vorstellung der Baumaßnahme und Einordnung des Denkmalschutzes wurde deutlich, dass eine weit überwiegende Mehrheit der Anwesenden der geplanten Bebauung und Verlegung des Weges positiv gegenübersteht. Dabei wurde der Erhalt des Krings an sich hervorgehoben, der nach Auffassung der Anwesenden auch dann erhalten bleibe, wenn der Weg verlegt werde. Darüber hinaus wurden die Pläne für den Neubau grundsätzlich begrüßt.
Nach Zustimmnung des Rates müsste auch der LWL zustimmen
Bürgermeister Dr. Tenostendarp bedankte sich für die rege Teilnahme, die sachliche Diskussion und die geäußerten Eindrücke. Er wies darauf hin, dass die Verantwortlichen in den zuständigen Ausschüssen und im Rat diese Eindrücke für die weiteren Entscheidungen mitgeteilt würden. Falls die Ausschüsse und der Rat dem Bauvorhaben zustimmen würden, muss noch ein Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erreicht werden, um eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilen zu können. Erst nach diesen Schritten könne mit einem Baubeginn gerechnet werden.