Einwohnerfragestunde in Stadtlohner Ratssitzung am 1. März

|   Stadtlohn

Auch in der kommenden Ratssitzung in Stadtlohn am Mittwoch, 1. März 2023, 18 Uhr, steht zu Beginn der Punkt „Einwohnerfragestunde“ auf der Tagesordnung. 

Bis zu zwei Fragen sind möglich

Die Einwohnerfragestunde ermöglicht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Stadtlohn, sich in Angelegenheiten der Stadt direkt an den Rat wenden zu können. Konkret bedeutet dies, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner bis zu zwei Fragen stellen kann, wobei diese sich ausschließlich auf Angelegenheiten der Stadt Stadtlohn beziehen dürfen. Über ein Online-Formular, welches unter dem Link www.stadtlohn.de/einwohnerfragestunde zu finden ist, können die Fragen auch in digitaler Form eingereicht werden. Die Fragen können aber natürlich auch weiterhin auf dem Schriftweg an Bürgermeister Dittmann gerichtet werden.

Informationen zum Ablauf

Die Fragen müssen dem Bürgermeister mindestens zwei Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen, um eine Beantwortung in der Ratssitzung zu gewährleisten. Zur Beantwortung muss die Fragestellerin bzw. der Fragesteller in der Ratssitzung persönlich anwesend sein, ansonsten erfolgt eine schriftliche Beantwortung der Frage. Sollte es während der Einwohnerfragestunde zu Zusatzfragen kommen, die nicht direkt durch den Bürgermeister beantwortet werden können, ist hier ebenfalls der Verweis auf eine schriftliche Antwort möglich.

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