Im Februar dieses Jahres waren die Vredener Bürgerinnen und Bürger aufgerufen sich für das Schöffenamt zu bewerben. Das Interesse der Vredener und Vredenerinnen an der ehrenamtlichen Richtertätigkeit ist groß. "Es freut mich sehr, dass 58 Vredenerinnen und Vredener Verantwortung übernehmen wollen. Für das große Interesse am Schöffenamt bedanke ich mich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern herzlich", so Bürgermeister Dr. Tom Tenostendarp.
Rat hat Vorschlagsliste beschlossen - Liste liegt aus
Die Verwaltung prüfte zunächst die Voraussetzungen der Bewerbenden für die Übernahme des Schöffenamtes. Am 20. April 2023 hat der Rat der Stadt Vreden die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 beschlossen.
Die Liste kann nun vom 22. bis zum 26. Mai 2023 zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten in der Fachabteilung Verwaltungsorganisation eingesehen werden. Einspruch gegen die Vorschlagsliste kann mit Begründung gemäß §§ 31 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz schriftlich erhoben werden. Die Einspruchsfrist endet am 2.Juni 2023. Anschließend werden die Unterlagen aufbereitet und an das Amtsgericht Ahaus übermittelt.
Wahlverfahren obliegt dem Amtsgericht
Die Stadt Vreden ist für die Aufstellung der Vorschlagsliste zuständig. Das Wahlverfahren selbst obliegt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Ahaus. Dieser Ausschuss entscheidet im Herbst, wer am Amtsgericht Ahaus oder am Landgericht Münster zum Einsatz kommt. Ende des Jahres werden die Bewerber über den Ausgang ihrer Bewerbung informiert.