Nach einem langen Winter verträgt nicht nur das gesamte Haus, sondern auch das Dach - als dessen wichtigste Schutzhülle - einen gründlichen Frühjahrsputz. So hinterlassen Wind und Wetter oft unansehnliche Spuren. Auch wuchernde Algen, Flechte und Moose stören gelegentlich den optischen Gesamteindruck. Mit Pflege und Sorgfalt lässt sich die Lebensdauer des Daches um ein Vielfaches verlängern.
Zwar handelt es sich in erster Linie um unästhetische Ärgernisse ohne Auswirkungen auf Funktion und Lebensdauer des Daches, doch Abhilfe kann dennoch angebracht sein. Auch die Sicherstellung und Reinigung der Dachentwässerung sollte nicht außer Acht gelassen werden, um ärgerliche Wassereintritte von außen zu verhindern. Erfahrene Dachhandwerker rücken solch blühenden Landschaften mit einem harten Besen zu Leibe.
Vorsicht beim Reinigen
Experten raten von der Dachreinigung mit Wasserdruck oder Pestiziden ab: Während Hochdruckreinigung bei unsachgemäßer Handhabung mitunter zu Wasser- und Bauschäden führt, stellt sich der Einsatz von Bioziden aus Umweltgesichtspunkten bedenklich dar. Die Wirkung ist zumeist nur kuzfristig. Zwar liebäugeln einige Hausbesitzer mit einer vermeintlich kostengünstigeren Neubeschichtung des Daches. Doch Vorsicht bei älteren Dächern: Oftmals entstehen erst dadurch nachträgliche Schäden, die dann beim ersten Frost offen zutage treten. In keinem Fall sollten Hausbesitzer jedoch selbst zu Eimer und Besen greifen, um dem Schmutz auf dem Dach den Kampf anzusagen: Aus Sicherheitsgründen sollten diese nur von einem Fachmann begangen werden. Dachexperten erkennen auch verdeckte Mängel wie schadhafte Ziegel oder sanierungsbedürftige Anschlüsse und verstopfte oder defekte Dachabflüsse schon auf den ersten Blick - also bevor daraus möglicherweise Schäden der Bausubstanz resultieren. Regelmäßige Dachinspektionen zahlen sich daher aus.
Für einen umfassenden Dach-Check spricht ein weiterer Grund: die Sicherheit von Hausbewohnern und Passanten. Hausbesitzer haften grundsätzlich für Schäden, die sich auf eine schlecht gewartete Dacheindeckung zurückführen lassen. Ist zudem die Obliegenheitsverpflichtung verletzt, weil der Hausbesitzer die objektiv gebotene Sorgfalt rund ums Dach außer Acht lässt, verweigern oder kürzen auch die Versicherungen eine etwaige Schadenserstattung.